Eine Gebietsreform ist für einen Erfolg der Kommunal- und Verwaltungsreform unumgänglich. Die gewachsenen Strukturen vor Ort müssen aber Ernst genommen werden! Die Identifikation der Menschen mit ihrem Umfeld ist grundsätzlich für ihre Bereitschaft zur Partizipation und Wahrnehmung von ehrenamtlicher Arbeit von zentraler Bedeutung. Daher darf eine Gebietsreform nicht gegen der Willen der Bevölkerung von „oben“ durchgesetzt werden. Für die Bevölkerung dürfen durch die Verlagerung oder Streichung von Anlaufstellen keine längeren Wegezeiten und bei der Nutzung von Dienstleistungen keine Nachteile entstehen. Die Erreichbarkeit muss für JedeN barrierefrei und mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein.
Eine Gebietsreform gibt es mit uns nur von „unten“! Im Fokus soll daher vor allem die Reduzierung von Doppelstrukturen stehen. Es müssen für eine Gebietsreform erhebliche Gründe vorliegen. Durch den zu erwarteten, erheblichen Bevölkerungsrückgang in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz müssen sich einige Städte und Gemeinden durch eine neue Gebietsstruktur auf zukünftige Aufgaben einstellen. Besonders die Situation vieler kreisfreier Städte in der Pfalz und die strukturellen Schwierigkeiten vieler Verbandsgemeinden und einiger Landkreise machen eine Reform unumgänglich.
In eine zukunftsfähige Gebietsreform müssen natürlich auch die kreisfreien Städte einbezogen werden. Dabei haben für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die fünf Oberzentren Koblenz, Trier, Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern auch weiterhin die Aufgabe, als eigenständige Gebietskörperschaft ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die übrigen rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte haben aus unserer Sicht eine bessere Überlebenschance in Form großer kreisangehöriger Städte. Ähnliches gilt für die Landkreise mit unter 100.000 Einwohnern. Dies sind zurzeit Vulkaneifel, Cochem-Zell, Kusel, Donnersbergkreis, Birkenfeld und Bitburg-Prüm. Hier sollten Neuzuschnitte bzw. Zusammenschlüsse erfolgen, wobei Bitburg-Prüm als flächengrößter Landkreis in Rheinland-Pfalz unberührt bleiben kann. Aus unserer Sicht wird sich auch wegen der demografischen Entwicklung auf Dauer die Zahl der Landkreise auf maximal 20 belaufen können. Grundsätzlich sollen allen kommunalen Gebietskörperschaften verbesserte Möglichkeiten zur engeren Zusammenarbeit untereinander gegeben werden. Hierfür sind einerseits die landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und es sind darüber hinaus Anreize für die Unterstützung lokaler und regionaler Korporationen zu setzen.
Die Verbandsgemeinden nehmen zukünftig eine wichtigere Rolle im kommunalen Verband war. Daher bedarf es einer robusten, zukunftsfähigen Struktur. Verbandsgemeinden sollten zukünftig nur in Ausnahmefällen weniger als 13.000 Einwohner haben. Eine Ausnahme kann eine zu große räumliche Ausdehnung sein. Verwaltungseinrichtungen müssen auch zukünftig schnell und sicher erreichbar sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt eine Reduzierung der Verbandsgemeinden auf unter 120 im Jahr 2014 an. Dabei soll in beiden Verwaltungssitzen ein BürgerInnenbüro vorgehalten werden. Die Auswirkungen auf die BürgerInnen kann so auf ein Minimum reduziert werden. Dabei setzen wir auch hier auf bürgernahe und einvernehmliche Lösungen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sollten Bürgerentscheide in den betroffenen Verbandsgemeinden durchgeführt werden. Bei verbandsfreien Gemeinden ist eine Zusammenlegung mit der umliegenden Verbandsgemeinde in jedem Falle zu prüfen. Dabei ist dringend auf eine enge Verwaltungskooperation zwischen verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden einzuwirken, wenn der Verwaltungssitz in der gleichen Gemeinde liegt.
Für eine aus unserer Sicht notwendige Gebietsreform sind jedoch eine Vielzahl von Detailfragen zu klären. Mit Blick auf die Städte sind dies z.B. deren erhebliche strukturelle Unterfinanzierung und Verschuldung, mit Blick auf die unterschiedlichen Gebührenstrukturen und –belastungen ist dies z.B. die Frage nach einer rechtlichen Absicherung auch im Kommunalabgabengesetz.